Und schon wieder ist es passiert – die Deutsche Polizei erschießt einen Menschen. Dieses Mal reichte eine nicht befolgte “gerichtlich angeordnete Vorführung”, die von den Beamten vollstreckt werden sollte. Stattdessen brachten Sie die Frau gleich selbst zur Strecke:
Als die Beamten die Wohnung betraten, habe sich die Frau gegen 14.30 Uhr in einem Zimmer der Wohnung eingeschlossen, die Tür dann kurzzeitig geöffnet und mit dem Messer zugestochen. Daraufhin setzten die Polizisten Pfefferspray ein und versuchten, mit ihr zu reden, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Frau soll dann die Beamten erneut angegriffen haben, woraufhin der Polizist einen Schuss abgab.
Was lernen die eigentlich während Ihrer Ausbildung? Muß so eine “Lage” zwangsläufig derart eskalieren? Hat mensch mit einer nicht befolgten amtlichen Vorführung sein Recht auf Leben verwirkt? Wenn ja: Wo steht das?! (weiterlesen …)





